SKG Blau - Gelb Schweriner Karnevalsgesellschaft e.V.

 
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850 Jahre Schwerin

Allgemeines Satzung Rechte & Pflichten Beitragsordnung

Beitragsordnung

zu entrichtende Mitgliedsbeiträge für unseren Karnevalsverein

1. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
2.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:

  Erwachsene 72,00 €
  unter 12 Jahren 32,00 €
  Kindern über 12 Jahren 52,00 €
     
Ermäßigungen 2 Erwachsene + Kind 130,00 €
  1 Erwachsener + Kind  100,00 €
     
3.

Der Mitgliedsbeitrag ist am 15.4. eines jeden Jahres fällig und ohne besondere Aufforderung zu entrichten ( Satzung § 5 Abs. 2 und 3). Der Mitgliedsbeitrag wird per  Lastschriftverfahren im 1. Kalendermonat eingezogen.

  • Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €. Verrechnung mit Jahresbeitrag bei Vertragsabschluß
  • Vierwöchentliches Probetraining möglich.
  • Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden.
    Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
6. Jedes aktive Mitglied im Alter von 16 bis 60 Jahren muss pro Jahr 1,0 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 10 € berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar.
7. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

Beschlossen, am 08.10.2007

 

 

 

 

 

 

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